Studie zu Arzneimittel-Preisverhandlungen

Präsentation der Ergebnisse auf Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie am 17. und 18. März 2015

Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten. Seitdem ist es die Aufgabe des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt zusätzlich eine Nutzenbewertung durchzuführen. Dafür reichen pharmazeutische Unternehmen ein Dossier beim G-BA ein, das vom Institut für Qualität und Gesundheitswesen (IQWiG) als Gutachter bewertet wird. Wird ein positiver Zusatznutzen attestiert, finden Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Arzneimittelhersteller statt, in denen ein Rabatt auf den vorher vom Hersteller festgelegten Abgabepreis ausgehandelt wird.

Seit Inkrafttreten des AMNOG haben zahlreiche Arzneimittel diesen Prozess durchlaufen. Ein Forscherteam des Fraunhofer MOEZ und der Universität Leipzig hat nun die bereits abgeschlossenen Verfahren quantitativ untersucht. Ziel der Analyse war es, die Faktoren, die in den Preisverhandlungen zu Rabatten führten, zu identifizieren. Dazu wurden die wichtigsten Kennzahlen in den eingereichten Dossiers der pharmazeutischen Unternehmen, in den Gutachten des IQWiG und den Beschlüssen des G-BA für alle Verfahren, die zwischen Januar 2011 und März 2014 eröffnet wurden, erhoben und analysiert. Außerdem wurden die jährlichen Therapiekosten der Arzneimittel mit Rabatt mit den jährlichen Therapiekosten einer zweckmäßigen Vergleichstherapie verglichen, um herauszufinden, welche Faktoren zu höheren Kosten führten.

Die Ergebnisse der empirischen Studie werden bei der Jahrestagung 2015 der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie am 17. und 18. März 2015 in Bielefeld vorgestellt.